Aktuelles
Günstiger Wärmepumpenstrom: Rückerstattung für 2025 möglich
Für Betreiber von Wärmepumpen gibt es gute Nachrichten:
Durch eine gesetzliche Änderung wird der Strom für Wärmepumpen günstiger. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, für das Jahr 2025 rückwirkend Geld vom Energieversorger zurückzuerhalten.
Grund dafür ist eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen, die Ende Dezember 2025 beschlossen wurde. Davon könnten rund eine Million Haushalte profitieren. Nach aktuellen Informationen unter anderem von der Bundesnetzagentur und Branchenverbänden entfällt für Wärmepumpenstrom künftig die Zahlung bestimmter Umlagen.
Im Detail betrifft dies die Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie die sogenannte Offshore-Umlage. Diese Kostenbestandteile müssen für separat gemessenen Wärmepumpenstrom rückwirkend ab 2025 nicht mehr gezahlt werden. Für Verbraucher ergibt sich dadurch eine Entlastung beim Strompreis: etwa 1,3 Cent pro Kilowattstunde für 2025 und rund 1,65 Cent pro Kilowattstunde ab 2026.
Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch einer Wärmepumpe von etwa 5.200 kWh entspricht das einer möglichen Rückerstattung von ungefähr 68 Euro für 2025. Für 2026 liegt die Ersparnis bei rund 86 Euro.
Voraussetzung für die Erstattung
Damit ein Anspruch besteht, muss der Stromverbrauch der Wärmepumpe separat erfasst werden – beispielsweise über einen eigenen Stromzähler. Grundlage ist eine gesetzliche Regelung im Energiefinanzierungsgesetz, die eine Befreiung von bestimmten Umlagen für Wärmepumpenstrom vorsieht. Diese Änderung ist seit dem 23. Dezember 2025 wirksam, nachdem auch die notwendigen EU-rechtlichen Voraussetzungen geklärt wurden.
So können Sie Ihren Anspruch geltend machen
Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch. Betroffene müssen sich selbst an ihren Stromanbieter wenden und den Anspruch einfordern. Es empfiehlt sich, dies zeitnah zu tun, da die Energieversorger nur bis zum 31. März 2026 Zeit haben, entsprechende Ansprüche weiterzugeben.
Der Anspruch gilt für das gesamte Kalenderjahr 2025. Für frühere Jahre wie 2023 oder 2024 ist nach aktuellem Stand keine rückwirkende Erstattung vorgesehen.
KfW 455B – Zuschuss für barrierefreie Bäder gestartet
Seit gestern können private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter wieder Zuschüsse für bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in Wohngebäuden beantragen.
Förderfähige Maßnahmen
:
• Barrierefreier Duschbereich
• Der Einbau einer bodengleichen Dusche
• Das Entfernen von Türschwellen
• Der Einbau von Aufzügen
• Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen
• Die Schaffung von Bewegungsflächen
• Die Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen
Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung wird Ihr Vorhaben bis zu einer Höhe von 25.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit gefördert, Sie erhalten 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten.
Ihr direkter Link zum Förderprogramm: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/?redirect=432704
Buderus Wohnkredit – Heizung modernisieren und bequem finanzieren
Die Modernisierung der Heizung ist eine der wichtigsten Investitionen für Hausbesitzer. Moderne Heizsysteme wie Wärmepumpen oder effiziente Gas-Hybridanlagen senken Energiekosten, steigern den Wohnkomfort und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie.
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Ihre Vorteile auf einen Blick:
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✅ Kreditbeträge von bis zu 90.000 € möglich
✅ Flexible Laufzeiten von bis zu 120 Monaten
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✅ Sondertilgungen jederzeit kostenfrei möglich
✅ Kein Grundbucheintrag erforderlich
✅ Schnelle digitale Antragstellung
Damit lässt sich die Investition in eine moderne Heizungsanlage, Wärmepumpe oder Hybridheizung bequem über monatliche Raten verteilen.
Jetzt auf moderne Heiztechnik umsteigen
Eine neue Heizung lohnt sich doppelt: Sie sparen langfristig Energie und profitieren gleichzeitig von moderner, umweltfreundlicher Technik. Mit der passenden Finanzierung wird der Umstieg noch einfacher.
Als Fachbetrieb für Heizungsmodernisierung beraten wir Sie gerne persönlich zu den passenden Buderus Heizsystemen und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer neuen Anlage.
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Kontaktieren Sie uns – wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihre neue Heizung inklusive Finanzierungsmöglichkeiten.
Girl´s Day 2026
Pucher Haustechnik ist auch dieses Jahr wieder beim Girl´s Day am 23.04.2026 dabei!
Du denkst, Anlagemechaniker ist nur was für Jungs? Von wegen!
Schnupper in die spannende Welt von Werkzeug und Technik einer Anlagemechanikerin und entdecke, wie viel Girl Power in dir steckt!
Pack mit an, lerne neue Fähigkeiten kennen und finde heraus, wie vielseitig und cool Technik sein kann.
Trau dich, komm vorbei und bring die Werkstatt zum Staunen!
Wir freuen uns auf dich!
Was Geschäftskunden zur E-Rechnungspflicht im Handwerk ab 2025 wissen müssen
Dieser Hinweis richtet sich an unsere gewerblichen Kunden. Die neue E-Rechnungspflicht betrifft ausschließlich Unternehmen, die Leistungen von Handwerksbetrieben beziehen. Privatkunden sind davon nicht betroffen.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben zur digitalen Rechnungsstellung im geschäftlichen Bereich. Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) müssen künftig in einem strukturierten Format ausgestellt und empfangen werden können.
Was ist eine E-Rechnung und warum ist sie jetzt Pflicht?
Eine E-Rechnung besteht aus strukturierten Daten, die direkt von Buchhaltungsprogrammen verarbeitet werden können. Gültige Formate sind unter anderem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Diese entsprechen der europäischen Norm EN 16931.
Ein PDF, ein Scan oder eine Bilddatei gelten nicht als E-Rechnung und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Ziel der Umstellung ist es, Prozesse zu vereinfachen, Medienbrüche zu vermeiden und die digitale Buchführung effizienter und fehlerfreier zu gestalten.
Wie setzen wir die Vorgaben als Handwerksbetrieb um?
Ab 2025 erstellen wir unsere Rechnungen an Geschäftskunden standardmäßig im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Diese Formate enthalten alle erforderlichen steuerlichen Angaben in strukturierter Form und können automatisch von modernen Buchhaltungslösungen eingelesen werden.
Viele Handwerksbetriebe verwenden dafür bereits branchenspezifische Software, die die gesetzeskonforme Erstellung und den Versand strukturierter E-Rechnungen unterstützt.
Was bedeutet das für Sie als Geschäftskunde?
- Sie erhalten unsere Rechnungen digital, im Format XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1
- Sie müssen in der Lage sein, diese Formate zu empfangen und zu verarbeiten
- Auf Wunsch senden wir Ihnen bis Ende 2026 weiterhin PDF- oder Papierrechnungen
- Ab 2028 stellen wir ausschließlich strukturierte E-Rechnungen aus
- Die Zustimmung zur E-Rechnung ist nicht erforderlich, sie ist gesetzlich vorgeschrieben
Ihre Vorteile:
- Automatische Übernahme in Ihre Buchhaltung
- Wegfall manueller Dateneingabe
- Schnellere Bearbeitung
- Weniger Fehler
- Kein Papierarchiv notwendig
Was sollten Sie jetzt tun?
Damit Sie unsere Rechnungen auch künftig ohne Unterbrechung verarbeiten können:
- Nennen Sie uns eine zentrale E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang, z. B. rechnung@ihrefirma.de
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD verarbeiten kann
- Fragen Sie bei Unsicherheiten Ihre Steuerkanzlei oder Ihren Softwareanbieter
- Klären Sie intern, wie die Archivierung der Rechnungen erfolgt
Was gilt für die Aufbewahrung von E-Rechnungen?
Elektronische Rechnungen müssen gemäß den GoBD:
- zehn Jahre lang aufbewahrt werden
- im Originalformat (z. B. XML) gespeichert werden
- unverändert und revisionssicher archiviert werden
In vielen Fällen übernimmt Ihre Buchhaltungssoftware diese Archivierung automatisch.
FAQ – Häufige Fragen unserer Geschäftskunden
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?
Ja. Auch Kleinunternehmer sind verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
Wie erkenne ich, ob meine Software dafür geeignet ist?
Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Softwareanbieter, ob XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 unterstützt wird.
Was passiert, wenn mein Unternehmen keine E-Rechnungen empfangen kann?
Ab 2028 dürfen wir keine PDFs oder Papierrechnungen mehr ausstellen. Eine fehlende Umstellung kann zu Verzögerungen in der Rechnungsbearbeitung führen.
Kann ich bis 2026 weiterhin Papierrechnungen bekommen?
Ja. Auf Wunsch stellen wir Ihnen bis Ende 2026 weiterhin PDF- oder Papierrechnungen aus. Ab 2028 nur noch im strukturierten Format.
Bildnachweis: https://de.freepik.com/fotos-kostenlos/high-angle-frau-arbeitet-am-laptop_6582978.htm#fromView=image_search&page=2&position=16&uuid=2523c066-96e0-4952-8a7d-b441d3cc5adf&query=gesch%C3%A4ftsfrau+an+laptop
Wir suchen dich!
Bist du noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz und interessierst dich für den Beruf Anlagemechaniker für Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik (m/w/d)?
Dann komme doch einfach mal bei uns vorbei, dann können wir gleich alles besprechen!
Gerne kannst du auch die Kurzbewerbung hier auf der Homepage nutzen, dann melden wir uns bei dir.
Wir freuen uns auf dich!
https://www.pucher-haustechnik.de/karriere#bewerbenAnker
Förderung für Altersgerechten Badumbau wieder möglich!
Ab sofort ist es wieder möglich, eine Förderung für den Altersgerechten Badumbau bei der KFW zu stellen.
Schnell sein lohnt sich, da der Fördertopf erfahrungsgemäß sehr schnell geleert wird!
Über das Förderprogramm 455-B wird z.B. der Einbau einer bodenebenen Dusche gefördert. Sie erhalten 10% Ihrer Förderfähigen Kosten als Zuschuss, maximal aber 2.500 Euro.
Mehr Informationen zum Zuschuss, zur Antragsstellung und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
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